Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV 205-023 müssen Unternehmen eine angemessene Anzahl an Brandschutzhelfern bereitstellen. Laut den Richtlinien der ASR A2.2 sollte mindestens 5% der gesamten Belegschaft in den Bereichen Brandschutz und Evakuierung geschult sein.
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